Änderung der Datenschutzbestimmungen von Google
Lange Zeit war es ruhig um die Probleme mit dem deutschen Datenschutz und der Suchmaschine Google bei der Verwendung von Google Analytics.
Statt dessen haben sich die Medien auf Google Streetview gestürzt und hier vor den Gefahren gewarnt, die von Menschen mit kriminellen Absichten ausgehen. Schließlich könnten diese Menschen ebenfalls diesen Dienst in Anspruch nehmen, um beispielsweise Ihr Haus auszuspähen. Wieder andere warnten vor der Situation, das Fahrzeug von Google würde eben dann ein Bild von Ihrem Haus machen, wenn Sie sich ganz privat geben. Dieses Bild wäre dann beim nächsten Frühstück in der Firma in aller Munde…
Echte Verletzungen der Privatsphäre gab es nach Angaben der Medien jedoch noch an ganz anderer Stelle: So nutzte die Technik in den StreetView Fahrzeugen unter anderem offene W-Lan Netze, um eine genaue Positionsbestimmung vorzunehmen. Dramatisch für alle, die Ihr W-Lan nicht gesichert haben und auch die Rechner am Netz nicht mit einem Passwort versehen haben. So hatte Google theoretisch die Möglichkeit, nahezu unbemerkt Daten von Ihrem PC herunter zu laden. Das Unternehmen streitet die Vorgehensweise natürlich vehement ab; schlussendlich lag es vor allem in der Hand der StreetView Autofahrer, ob sie diese Möglichkeit genutzt haben oder nicht.
Auch hier setzt die neue Datenschutzbestimmung an. Vor allem aber stand seit Monaten fest, dass Google sich etwas einfallen lassen musste, um den deutschen Datenschutz in Bezug auf das Programm Google Analytics gnädig zu stimmen. Das Ergebnis ist nun eine Änderung der Datenschutzbestimmungen, wirksam zum 03. Oktober 2010, die diese nicht nur aktualisieren, sondern vor allem auch vereinfachen sollten. Die letzte Änderung erfolgte übrigens zum 27. Januar 2009.
Auf den ersten Blick sind keine besonders tiefgreifenden Unterschiede zu erkennen. Google differenziert inzwischen jedoch stärker, was es mit den gesammelten Daten anfängt. Der große Knall vor allem bleibt aus: Google erklärt lediglich, dass intern Wert auf Sicherheit gelegt wird und Strafen für Mitarbeiter verhängt werden, sollten die wichtigen Daten in falsche Hände geraten. Das Unternehmen hat sich offiziell dem “Safe Harbor Program” des US Amerikanischen Handelsministeriums angeschlossen und unterwirft sich dessen Richtlinien.
Ob es eine weitere Anpassung im Hinblick auf die deutschen Datenschutzbestimmungen gibt, bleibt vorerst offen. Vielleicht zeigen sich die Datenschützer hierzulande ja gnädig, wenn sie die Bestimmungen der amerikanischen Behörden sehen.
Quelle: http://www.google.com/intl/de/privacy.html